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Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson gesucht

Allgemeines:

Schlichten statt Richten – Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson gesucht


Wenn der Hahn zu laut kräht oder die Hecke des Nachbarn auf das eigene Grundstück ragt, wird der Frieden zwischen Nachbarn schnell brüchig. Können Streitende nicht gemeinsam eine Lösung finden, haben sie die Möglichkeit, Schiedsleute hinzuzuziehen, die bei der außergerichtlichen Einigung helfen.

 

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht. Schiedsstellen bieten einen neutralen Raum, in dem Konflikte in beiderseitigem Interesse beigelegt werden können. Sie stellen sicher, dass die Gespräche auf einer sachlichen Ebene stattfinden und Emotionen, die sich im Vorfeld hochgeschaukelt haben, ausgeblendet werden können.

 

Bei einer Schlichtung geht es nicht nur um die Anwendung geltenden Rechts, sondern es geht darum, eine gemeinsame Einigung zu erzielen, mit der die Parteien für einen langen Zeitraum gut auskommen können und die außerdem viel Zeit, Geld und Nerven spart. "Schlichten statt richten", lautet eine gängige Formel für die Schiedsstelle.

 

Bewerbungen bis 09. Dezember 2024 an die Gemeinde

 

Aktuell sucht die Gemeinde Herbsleben eine Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson für die Einheitsgemeinde Herbsleben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 09. Dezember 2024.

 

Zu erfüllende Voraussetzungen

 

Obwohl das Amt ehrenamtlich ausgeübt wird, gibt es einige Voraussetzungen, die Interessierte mitbringen müssen: So muss die Schiedsperson über einen Wohnsitz in der Gemeinde Herbsleben verfügen, mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein. Wichtig ist auch ausreichend Zeit, um die Amtsgeschäfte und Schlichtungsgespräche wahrzunehmen.

 

Ausschlussgründe

  • Schiedsperson (m/w/d) kann nicht sein: 
    wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

  •  eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

  •  eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

  • eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

 

Interessierte (m/w/d) können Ihre Bewerbung mit Vorlage eines Lebenslaufes entweder auf dem Postweg an die

 

Gemeinde Herbsleben
Hauptverwaltung
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben

 

oder per E-Mail an:

senden.

 

Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten), werden nicht erstattet. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

 

Herbsleben, den 18.09.2024

 

Mascher
Bürgermeister


Die Aufforderung zur Bewerbung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.

 

Bei Übermittlung der Bewerbung per E-Mail wird darauf hingewiesen, dass durch die Gemeinde Herbsleben der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann und daher Bewerber/-innen das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte selbst tragen. Das Einverständnis zur Überprüfung der E-Mail und der Anhänge auf schädliche Codes und Viren wird bei der Nutzung der E-Mail-Kommunikation vorausgesetzt.

 

Die übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.

 

Die Bewerber/-innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. In Bezug auf die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren wird auf das Merkblatt gemäß Art. 13 DS-GVO verwiesen, welches auf der Internetseite der Gemeinde Herbsleben unter: www.gemeinde-herbsleben.de (Rubrik: Aktuelles & Veranstaltungen/Stellenangebote) einsehbar ist. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen und vorübergehend gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet bzw. gelöscht.

Kontakt:

Gemeinde Herbsleben - Hauptverwaltung
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben


E-Mail:
www.gemeinde-herbsleben.de

Mehr über Gemeinde Herbsleben - Hauptverwaltung [hier].

Veranstaltungen
Kontakt

Gemeinde Herbsleben

Herr Reinhard Mascher (Bürgermeister)
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben

 

Tel.: 036041  38710
Mail.: